Aus steuerrechtlicher Sicht können sich Besonderheiten ergeben, wenn
zwischen Kauf, Umwandlung und Weiterverkauf kein allzu langer Zeitraum
vergangen ist. Denn dann kann der Fiskus einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen, statt eine private Umschichtung des Vermögens. Dabei gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Regel die Drei-Objekt-Grenze:
Werden mehr als drei Objekte innerhalb eines Fünfjahreszeitraums
erworben und wieder veräußert, so geht das Finanzamt in der Regel von
gewerblichem Grundstückshandel aus. Die Folge: Auf die Gewinne muss der
Eigentümer sowohl Einkommensteuer als auch Gewerbesteuer zahlen. Quelle: ratgeber.immowelt.de
Montag, 26. April 2021
Steuerfalle bei Umwandlung in Eigentumswohnung
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
-
Historisch gesehen seien die Bauzinsen aber noch relativ niedrig. Man sollte den Zinsanstieg aber im Auge behalten, da er mit höheren Fi...
-
Die Kaufpreise haben ihren Zenit vorerst überschritten. Denn durch die gestiegenen Bauzinsen können sich immer weniger Menschen ein Eigenhe...
-
Mit der Neuberechnung der Grundsteuer kommt auf Immobilienbesitzer einiges an Arbeit zu. Sie müssen zig Angaben zusammentragen, um die Fra...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen