Donnerstag, 27. Mai 2021

Kostenverteilung bei CO2-Mehrkosten

Geht es nach der Bundesregierung, teilen sich künftig Vermieter:innen und Mieter:innen die beim CO2-Preis anfallenden Mehrkosten. Der Bundesrat begegnet der Fifty-Fifty-Kostenverteilung allerdings mit Skepsis. Alles schien schon beschlossene Sache. Nach wochenlangem Streit in der Großen Koalition hatte sich am 12. Mai das Kabinett auf einen Fifty-Fifty-Deal geeinigt. Konkret hieß der: Mieter:innen und Vermieter:innen teilen sich im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle die beim CO2-Preis anfallenden Mehrkosten jeweils zur Hälfte. 

Seit Januar 2021 gilt der neue CO2-Preis für Gebäude und lässt das Heizen mit Öl und Gas teurer werden. Nach aktueller Rechtslage ist es üblich, dass die durch den CO2-Preis entstehenden Zusatzkosten in voller Höhe von den Vermieter:innen auf die Mieter:innen umgelegt werden dürfen. Das wollten insbesondere die SPD-geführten Ministerien für Umwelt, Finanzen und Justiz ändern. Sie hofften, mit einer fünfzigprozentigen Einbeziehung der Vermieter:innen an den Kosten einen Anreiz dahingehend zu erzielen, dass Vermieter:innen stärker in technische Anlagen investieren, die weniger CO2 ausstoßen. Quelle: immobilienscout24.de

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