Dienstag, 31. August 2021

Was bedeutet Eigenbedarfskündigung

Eine Kündigung ist rechtens, wenn Wohnungseigentümer:innen den Wohnraum für sich selbst oder für nahe Verwandte nutzen wollen. Erst 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch entfernte Angehörige als Kündigungsgrund zugelassen sind. Wichtig ist, dass diese tatsächlich im Haus oder der Wohnung wohnen werden.  Allerdings müssen Eigentümer:innen nachvollziehbare ernsthafte Gründe nennen, für wen und warum den Wohnraum gebraucht wird. Ein schlichtes Kündigungsschreiben reicht nicht aus. Dabei sind auch die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten, die je nach Mietdauer entweder drei, sechs oder sogar neun Monate betragen. Details zur Kündigungsfrist finden sich auch im Mietvertrag.

 

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