Donnerstag, 26. August 2021

Was muss die Betriebskostenabrechnung enthalten?

In der Betriebskostenabrechnung müssen Sie bestimmte Angaben machen, damit das Dokument den gesetzlichen Anforderungen genügt:
  • Abrechnungszeitraum
  • Gesamtkosten
  • Anfangs- und Endzählerstände
  • Berechnung des Mieteranteils
  • Erläuterung des Verteilerschlüssels
  • Abzug der Vorauszahlungen des Mieters
  • Anfallende Nachzahlungen oder Rückzahlungen

Die Abrechnung muss für den Mieter nachvollziehbar sein. Sie müssen keine einzelnen Rechnungskopien vorlegen, aber der Mieter hat auf Wunsch das Recht, die Rechnungen einzusehen. Besonders wichtig ist, dass Sie die Betriebskostenabrechnung pünktlich innerhalb der Zwölf-Monatsfrist schicken.

Falls Fehler vorliegen, haben Sie ab dem Datum der Abrechnung zwölf Monate Zeit, diese zu korrigieren. Ebenso hat der Mieter zwölf Monate Zeit, Fehler zu finden und eine entsprechende Anpassung der Betriebskosten von Ihnen zu verlangen.

Achten Sie darauf, den sogenannten Verteilerschlüssel oder Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung zu erwähnen und zu erklären. Da sich die Kosten für Heizung und Warmwasser zu einem Großteil verbrauchsabhängig berechnen, sollten Sie diese Positionen besonders detailliert aufschlüsseln. Quelle: ImmobilienScout

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen