Das Gewerbemietrecht unterscheidet sich in vielen Punkten vom gängigen Wohnmietrecht. Der Gesetzgeber gibt Ihnen als Vermieter weitaus weniger Vorgaben, sodass etwa Vertragsbestandteile zulasten des Mieters leichter umgesetzt werden können. Genaueres zu Kündigungsfristen bei Gewerberäumen regelt zunächst § 580 BGB. Bei Gewerberäumen beläuft sich Ihre Kündigungsfrist auf mindestens 6 und maximal 9 Monate, je nach Kündigungszeitpunkt.
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