Dienstag, 7. September 2021

Keine Überwachungskamera ohne Zustimmung

Vermieter dürfen ohne die Zustimmung ihrer Mieter keine Überwachungskameras anbringen, die den Hauseingang überwachen. Selbst Attrappen sind nicht zulässig, entschied das Amtsgericht Detmold in einem aktuellen Urteil. 

In einem Prozess vor dem Landgericht Detmold kam er mit diesen Argumenten nicht durch. Das Gericht sah die Persönlichkeitsrechte des Mieters verletzt – dazu gehört auch, dass nicht überwacht werden dürfe, ob und wann er das Haus betrete oder verlasse. Der Vermieter hätte den Mieter bei Einzug außerdem von sich aus über die Kameras informieren müssen. Selbst wenn es sich nur um Kameraattrappen handele, erzeuge dies einen „Überwachungsdruck“, den der Mieter nicht akzeptieren muss.Vermieter sollten neue und bestehende Mieter darüber informieren, wenn sie Kameras aufstellen oder aufgestellt haben. Hier kann es nützlich sein, mit offen Karten zu spielen. Eine Kamera, die etwa die Sicherheit von Baumaterialien auf dem Grundstück überwacht, ist meist möglich, wenn sie keine Persönlichkeitsrechte verletzt. In dem verhandelten Fall wollte der Vermieter keine Auskunft darüber geben, ob es sich um funktionstüchtige Kameras oder Attrappen handele – dieses Verwirrspiel trug zum harten Urteil der Richter bei.

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