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Montag, 26. April 2021

Steuerfalle bei Umwandlung in Eigentumswohnung

Aus steuerrechtlicher Sicht können sich Besonderheiten ergeben, wenn zwischen Kauf, Umwandlung und Weiterverkauf kein allzu langer Zeitraum vergangen ist. Denn dann kann der Fiskus einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen, statt eine private Umschichtung des Vermögens. Dabei gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Regel die Drei-Objekt-Grenze: Werden mehr als drei Objekte innerhalb eines Fünfjahreszeitraums erworben und wieder veräußert, so geht das Finanzamt in der Regel von gewerblichem Grundstückshandel aus. Die Folge: Auf die Gewinne muss der Eigentümer sowohl Einkommensteuer als auch Gewerbesteuer zahlen. Quelle: ratgeber.immowelt.de

Dienstag, 13. November 2018

Bundesregierung setzt auf Steuerimpulse


Die Bundesregierung setzt derzeit deutlich auf Steuerimpulse, wie eine erhöhte Abschreibungsmöglichkeit, die kürzlich beschlossen wurde. Diese gilt genauso für Unternehmer wie für Privatpersonen. Durch die Maßnahme rechnet der Bund - laut Deutscher Presse-Agentur - mit Steuer-Mindereinnahmen von 3,9 Milliarden bis 2028. Die Sonderabschreibung für vier Jahre von jährlich fünf Prozent ist zusätzlich zur normalen Abschreibung möglich, wenn die Wohnung mindestens zehn Jahre vermietet wird. Die Kauf- oder Baukosten dürfen dabei nicht mehr als 3000 Euro je Quadratmeter betragen, um zu verhindern, dass Investoren im gehobenen Bausegment auch noch den Steuerboni in Anspruch nehmen. Bei vielen deutschen Metropolen dürfte diese Grenze aufgrund der hohen Grundstückspreise allerdings knapp werden.