Aus steuerrechtlicher Sicht können sich Besonderheiten ergeben, wenn
zwischen Kauf, Umwandlung und Weiterverkauf kein allzu langer Zeitraum
vergangen ist. Denn dann kann der Fiskus einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen, statt eine private Umschichtung des Vermögens. Dabei gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Regel die Drei-Objekt-Grenze:
Werden mehr als drei Objekte innerhalb eines Fünfjahreszeitraums
erworben und wieder veräußert, so geht das Finanzamt in der Regel von
gewerblichem Grundstückshandel aus. Die Folge: Auf die Gewinne muss der
Eigentümer sowohl Einkommensteuer als auch Gewerbesteuer zahlen. Quelle: ratgeber.immowelt.de
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Montag, 26. April 2021
Steuerfalle bei Umwandlung in Eigentumswohnung
Dienstag, 13. November 2018
Bundesregierung setzt auf Steuerimpulse
Die Bundesregierung setzt derzeit deutlich auf
Steuerimpulse, wie eine erhöhte Abschreibungsmöglichkeit, die kürzlich
beschlossen wurde. Diese gilt genauso für Unternehmer wie für Privatpersonen.
Durch die Maßnahme rechnet der Bund - laut Deutscher Presse-Agentur - mit
Steuer-Mindereinnahmen von 3,9 Milliarden bis 2028. Die Sonderabschreibung für
vier Jahre von jährlich fünf Prozent ist zusätzlich zur normalen Abschreibung
möglich, wenn die Wohnung mindestens zehn Jahre vermietet wird. Die Kauf- oder
Baukosten dürfen dabei nicht mehr als 3000 Euro je Quadratmeter betragen, um zu
verhindern, dass Investoren im gehobenen Bausegment auch noch den Steuerboni in
Anspruch nehmen. Bei vielen deutschen Metropolen dürfte diese Grenze aufgrund
der hohen Grundstückspreise allerdings knapp werden.
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