Donnerstag, 29. Oktober 2020

Bauzinsen steigen massiv an

Ein Blick auf das ImmoScou24-Zinsbarometer zeigt: Die Bauzinsen steigen. Expertinnen und Experten finden dafür vor allem zwei wichtige Gründe.

Erstens: Banken agieren vorsichtiger und preisen das gestiegene Kreditausfallrisiko in die Zinsen ein. Hier zeigen sich dann doch Folgen der Corona-Pandemie, auch wenn sie auf die Immobilienwirtschaft und insbesondere die Bauwirtschaft (siehe Kasten oben) bisher eher milden Einfluss hatte.

Zweitens: Der massive Anstieg der Preise und damit der Kosten für den Immobilienerwerb hat Auswirkung auf die Kredite. Wenn der tatsächliche Wert eines Hauses niedriger ist als der zu zahlende Preis, hat dies natürlich Einfluss auf die Kosten der Finanzierung, genauer: den sogenannten Beleihungsauslauf. Der bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Darlehen, das der Käufer bei der Bank aufnimmt, und dem Wert der Immobilie (Beleihungswert). Wenn die Kredite immer höher werden, die Banken aber aus Sicherheitsgründen den Beleihungswert reduzieren, steigt der Beleihungsauslauf und die Kredite werden teurer.  

Quelle:  www.immobilienscout24.de

Dienstag, 27. Oktober 2020

Höhere Immobilienkredite bei Baufinanzierungen

Immobilien boomen. Drei Kriterien verstärken sich derzeit: Aufgrund der steigenden Preise und der dauerhaft niedrigen Bauzinsen müssen Kaufende immer höhere Kredite aufnehmen. Banken reagieren mit einer Anhebung des Risikopuffers. Obwohl die Bauzinsen im letzten Monat einen Sprung nach oben gemacht haben, sind sie noch immer enorm günstig. Ein Paradies für alle, die eine Immobilie kaufen oder bauen möchten. Die Kehrseite der Medaille: Die Preise wachsen in den Himmel und nicht immer entspricht der tatsächliche Wert der Immobilien auch den aufgerufenen Preisen. Die Folge: Kaufwillige müssen immer größere Kredite aufnehmen, um ihre Wunschimmobilie zu erwerben. 

Quelle: Immobilienscout

Donnerstag, 22. Oktober 2020

Mietendeckel: Vermieter können Härtefall-Antrag stellen

Dauerhaft Verlust wegen des Berliner Mietendeckels? Kommen Vermieterinnen und Vermieter mit ihren Immobilie wegen des „Berliner Mietendeckels“ in die Verlustzone, kann ihnen auf Antrag bei der Investitionsbank Berlin eine höhere Miete genehmigt werden.

Härtefall-Regelung für Berliner Vermieterinnen und Vermieter

Das neue Gesetz beinhaltet eine Härtefall-Regelung für Personen, die in Berlin vermieten: per ONLINE Antrag kann man sich für das laufende sowie für alle nachfolgenden Mietverhältnisse eine höhere Miete genehmigen lassen (§ 8 MietenWoG Bln).

Wann bin ich ein Härtefall, wenn ich vermiete?
Vereinfacht gesagt ist das bereits dann der Fall, wenn die Aufwendungen (Ausgaben) höher sind als die Einnahmen (und in den nächsten 6 Monaten keine höheren Erträge zu erwarten sind).

Zu den laufenden Aufwendungen zählen gemäß § 2 HärteVO

1. der vereinbarte Fremdfinanzierungsaufwand
2. die vereinbarte Tilgung für die Fremdfinanzierung
3. die Erbbauzinsen und
4. der nicht umlagefähige Aufwand für die Verwaltung
5. der Instandhaltungsaufwand gemäß den Pauschalen der II. Berechnungsverordnung

Überprüfen Sie daher, ab ein Härtefall-Antrag in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist. Dies kann im Übrigen auch der Fall sein, wenn Sie Ihren überwiegenden Lebensunterhalt (begrenzt auf weniger als dem drei-fachen Regelsatz des SGB XII) aus dem Mietüberschuss bestreiten. Das könnte insbesondere für Rentenbezieher interessant sein.

Genehmigung eines Härtefall-Antrages ist auch rückwirkend möglich!
Die Genehmigung nach § 8 MietenWoG Bln kann auch für vor der Antragstellung liegende Zeiträume erteilt werden.

Den Antrag können Sie auf der Webseite der IBB (Investitionsbank Berlin) online stellen.


Hinweis: Es handelt sich hierbei um allgemeine Hinweise, die weder abschließend sind noch eine Rechtsberatung darstellen. Lassen Sie sich hierzu bei Bedarf weiterführend beraten. Irrtum vorbehalten. Quelle: www.immobilienscout24.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienstag, 20. Oktober 2020

CO2-Kosten bald nicht mehr umlagefähig?

Nächstes Jahr steigen die CO2-Kosten und damit die Kosten fürs Heizen beträchtlich. Um Mieter und Mieterinnen zu entlasten und Vermieter zu Modernisierungen zu motivieren, sollen die Kosten künftig von Vermietern mitgetragen werden.

Ab 2021 verteuert der CO2-Preis Benzin und Diesel, aber auch der Preis für Heizöl und Erdgas wird steigen. Die SPD-Ministerien haben ein Eckpunktepapier zur künftigen Teilung der durch die CO2-Bepreisung steigenden Heizkosten vorgestellt.

Die SPD-geführten Ministerien für Finanzen, Umwelt und Justiz sind in Sachen CO2-Preis für den Klimaschutz mit Vorschlägen für eine “soziale Abfederung” vorgeprescht.  Die Politik regt an, „die Umlage der CO2-Kosten auf die Mietenden auf maximal 50 Prozent zu begrenzen“.  Damit dürften Vermietende höchstens die Hälfte der ab 2021 Jahr für Jahr steigenden Kosten, auf die Miete aufschlagen. 

Neben der Schonung des Geldbeutels der Mieterinnen und Mieter soll diese Maßnahme Vermietende dazu anregen, auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen sowie in gute Isolierungssysteme zu investieren. Wer eine Wohnung mietet, kann in der Regel keinen Einfluss auf das Heizsystem nehmen. Daher hatte die Koalition im Klimaschutzprogramm vereinbart, eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung zu prüfen. 

SPD-Vorschlag kontrovers diskutiert

Der SPD-Vorstoß erntet von allen Seiten kritische Reaktionen. Während der Mieterbund sogar die hundertprozentige Ausklammerung der Mieterinnen und Mieter von der CO2-Bepreisung fordert, sind für den Präsidenten des Verbands Haus und Grund Kai Warnecke die Forderung der SPD eine schlichte Unverschämtheit und von mangelnder Sachkenntnis getragener Populismus. Vermietende hätten keinen Einfluss auf das Heiz- und Duschverhalten ihrer Mieterinnen und Mieter. Bei fehlendem Umweltbewusstsein könnten die Kosten für Vermietende hoch werden.

Andreas Mattner, Präsident des Immobilienwirtschaftsverbands ZIA, hält dagegen eine Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern grundsätzlich für sinnvoll. Allerdings sieht er auch Risiken, denn energetische Sanierungen seien bereits heute in vielen Fällen wirtschaftlich nicht darstellbar. 

Der wohnungspolitische Sprecher der B90/Die Grünen-Bundestagsfraktion Chris Kühn spricht sich dafür aus, den CO2-Preis komplett auf die Eigentümer umzulegen. Er fürchtet, dass bei einer Umlage von 50 Prozent der Modernisierungsanreiz nicht ausreichen würde, um zu mehr Klimaschutz zu kommen. 

Quelle:  www.immobilienscout24.de/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Donnerstag, 15. Oktober 2020

Wer bekommt Baukindergeld?

Familien oder Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 75.000 Euro im Jahr plus einem Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie.

Um das zu versteuernde Haushaltseinkommen nachzuweisen, benötigen Antragstellende die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung vom Finanzamt. Daraus wird der Durchschnitt gebildet. Stellen Sie z.B. 2020 einen Antrag, so müssen Sie die Einkommenssteuerbescheide aus dem Jahr 2018 und 2017 vorlegen.   

Das Haushaltseinkommen setzt sich zusammen aus dem Einkommen des Antragstellers und dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft, wenn dieser im erworbenen Wohneigentum mit gemeldet ist.  

Quelle: Immobilienscout

Dienstag, 13. Oktober 2020

Mehr Sicherheit durch langen Kredit

Wer mehrere fünf- oder zehnjährige Kredittranchen staffelt, bekommt die jeweils günstigsten Zinskonditionen. Denn: je kürzer der Kredit, desto geringer das Risiko für die Bank, desto günstiger die Konditionen. Für euch als Kreditnehmende bringt der Zinsvorteil aber eben auch das höhere Zinsänderungsrisiko mit sich. Mal angenommen, du willst dieses Risiko minimieren, ist die derzeit beste Gegenmaßnahme ein möglichst lange Zeit laufender Kredit. Der ist teurer, bietet aber mehr Sicherheit. Quelle: Immobilienscout


Donnerstag, 8. Oktober 2020

Zinsänderungsrisiko

Grundsätzlich gilt: Je kürzer euer Darlehen läuft, desto höher ist das Zinsänderungsrisiko. Normalerweise werdet ihr nicht mit einer Finanzierungsrunde auskommen, sondern nach fünf oder zehn Jahren einen weiteren Kredit – die Anschlussfinanzierung – benötigen, um das Restdarlehen abzubezahlen. Sind bis dahin die Zinsen gestiegen, bedeutet das eine höhere Rate. Wenn ihr die nicht bezahlen könnt, kann das die Finanzierung ins Wanken bringen. Das ist mit dem Zinsänderungsrisiko gemeint. Quelle Immobilienscout

Dienstag, 6. Oktober 2020

Baukindergeld noch bis Ende März 2021

Gute Nachrichten: Das Baukindergeld gibt es jetzt drei Monate länger als ursprünglich geplant! Hintergrund: Durch die Coronapandemie können viele Familien, die das Baukindergeld eigentlich in Anspruch nehmen wollten, nicht rechtzeitig bis Jahresende ihren Kaufvertrag oder ihre Baugehmigung vorlegen - damit würden sie nach alter Frist leer ausgehen. Der Zeitraum wurde darum nun bis zum 31.03.2021 verlängert. Quelle: Immobilienscout



Donnerstag, 1. Oktober 2020

Keine Beruhigung am Immobilienmarkt

An den Rändern der Städte sieht man weiterhin stark steigende Preise. Und nicht nur das: Die Knappheit betrifft besonders die gefragten Kieze in den Städten und insofern finde eine Loskoppelung innerhalb der Städte statt. Die Wohnungsknappheit betrifft vor allem die stark nachgefragten Stadtteile, während die Vermieter in weniger gefragten Quartieren, die auf den fahrenden Zug aufspringen wollten, inzwischen Abstriche machen müssen. Dies auch vor dem Hintergrund, als im letzten Zehnjahreszeitraum überdurchschnittlich viele neue Wohnungen im gehobenen Standard errichtet wurden. Und die verkaufen sich nun einmal besser in gefragten Quartieren mit langfrsitigem Wertsteigerungspotential. Investoren wollen eben auch in den umkämpften deutschen Metropolen ein entsprechendes Adäquat im Hinblick auf Standort, Bauqualität und Ausstattung.