Donnerstag, 29. April 2021

Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf vermeiden

Die Zehn-Jahres-Grenze ist auch noch in einer weiteren Hinsicht relevant: Wird ein Objekt vor Ablauf dieser Frist wiederverkauft, betrachtet der Fiskus dies als Spekulationsgeschäft und besteuert den Gewinn nach dem individuellen Einkommensteuersatz. Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist fällt diese Spekulationssteuer nicht mehr an.
Erfahren Sie hier mehr dazu, wann die Spekulationssteuer den Immobilienverkauf teuer macht.
Wer ein Mehrfamilienhaus mit zum Beispiel vier Wohneinheiten erwirbt und innerhalb von fünf Jahren wieder veräußert, bewegt sich in der Regel noch im Bereich der privaten Vermögensverwaltung, da es sich nur um ein Objekt handelt. Wird das Gebäude jedoch innerhalb dieses Zeitraums aufgeteilt und die einzelnen Einheiten werden separat als WEG-Einheiten veräußert, so handelt es sich um vier Objekte und nicht nur um eines mit der Folge, dass das Finanzamt im Regelfall von gewerblichem Grundstückhandel ausgeht. Quelle:ratgeber.immowelt.de

Montag, 26. April 2021

Steuerfalle bei Umwandlung in Eigentumswohnung

Aus steuerrechtlicher Sicht können sich Besonderheiten ergeben, wenn zwischen Kauf, Umwandlung und Weiterverkauf kein allzu langer Zeitraum vergangen ist. Denn dann kann der Fiskus einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen, statt eine private Umschichtung des Vermögens. Dabei gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Regel die Drei-Objekt-Grenze: Werden mehr als drei Objekte innerhalb eines Fünfjahreszeitraums erworben und wieder veräußert, so geht das Finanzamt in der Regel von gewerblichem Grundstückshandel aus. Die Folge: Auf die Gewinne muss der Eigentümer sowohl Einkommensteuer als auch Gewerbesteuer zahlen. Quelle: ratgeber.immowelt.de

Donnerstag, 22. April 2021

Mietendeckel – Hoffnung auf bundesweite Regulierungen

Unumstritten ist, dass es in den deutschen Großstädten an bezahlbarem Wohnraum mangelt. Er ist in Städten wie Berlin, München oder Hamburg eine zentrale stadtplanerische und soziale Frage. Das Verfassungsgericht hat nun lediglich feststellt, dass ein Bundesland nicht dazu berechtigt ist, solch ein Gesetz zu erlassen. Es beurteilt den Mietendeckel aber nicht inhaltlich. Erwartet wird daher, dass SPD, Grüne und Linke nun ein Bundesgesetz anstreben werden. Georg Kurz, Bundessprecher der Grünen Jugend, äußerte sich dazu beispielsweise bereits auf Twitter und fordert einen bundesweiten Mietendeckel. Auch der Deutsche Mieterbund forderte den Bund auf, "die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen". Zahlreiche weitere Stimmen setzen nach dem kompletten Scheitern des Landesgesetzes ihre Hoffnung auf bundesweite Regulierungen. Oder darauf, dass der Bund es den Ländern gesetzlich ermöglicht, Mietendeckel einzuführen, wie die Berliner Grünen-Fraktionsvorsitzende Antje Kapek fordert. Quelle:  www.watson.de

 

Dienstag, 20. April 2021

Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt

Am 15.4. hat das Bundesverfassungsgericht, das seit dem letzten Jahr geltende Gesetz zum Mietendeckel für nichtig erklärt. Nicht die Länder, sondern der Bund sei für die gesetzliche Regulierung zuständig, so die Begründung des Bundesverfassungsgerichts.

Ab sofort können Vermieter einen Rückzahlungsanspruch geltend machen und die alten Mieten wieder in Kraft setzen. Mieter sind verpflichtet, die durch das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWOG Bln) eingesparten Beiträge zurückzuzahlen und dürften in den kommenden Wochen eine schriftliche Benachrichtigung vom Vermieter erwarten.

Erste Berliner Wohnungsunternehmen haben bereits nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärt, dass sie keine Mietrückzahlungen einfordern werden. Andere Wohnungsfirmen wollen ihren Mietern Ratenzahlungen anbieten. Für den Großteil der Mieter ist aber zu erwarten, dass sie die gesamten Mietbeiträge zurückzahlen müssen. Mieter können nun noch prüfen, ob sie von der seit 2015 geltenden Mietpreisbremse betroffen sind. Quelle: https://www.mcmakler.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Donnerstag, 15. April 2021

Nachfrage nach Eigentumswohnungen mit Balkon gestiegen

Vor allem Eigentumswohnungen, die ausreichend Platz für Homeoffice und Homeschooling bieten, haben im vergangenen Jahr an Attraktivität gewonnen. Im Januar 2021 gingen 133 Prozent mehr Kontaktanfragen für Eigentumswohnungen über 150 Quadratmetern ein als im Vorjahreszeitraum. Im Februar 2021 lag der Wert bei 129 Prozent, im Dezember 2020 bei 65 Prozent. Auch die Nachfrage nach Eigentumswohnungen mit 100 bis 150 Quadratmetern nahm im Vergleich zum Vorjahr überproportional stark zu und lag im Februar 2020 bei einem Plus von 65 Prozent. Die Nachfrage nach Eigentumswohnungen mit einer Fläche unter 100 Quadratmetern stieg um 25 Prozent.

Eigentumswohnungen mit Balkon oder Garten erfreuen sich ebenfalls stärkerer Beliebtheit. So stieg die Nachfrage für Eigentumswohnungen mit Balkon zwischen Dezember 2020 und Februar 2021 im Schnitt um 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Eigentumswohnungen mit Garten wurden im gleichen Zeitraum auf ImmoScout24 mit einem Plus von 31 Prozent häufiger nachgefragt. Quelle: Immobilienscout

Dienstag, 13. April 2021

Nachfrage nach Kaufimmobilien boomt

Eine Verschiebung aus der Stadt zugunsten des Landes ist dabei nicht erkennbar. Auf Basis der Daten des größten Immobilienmarktplatzes stieg die Nachfrage nach Wohnimmobilien zum Kauf sowohl in den Top7-Städten Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf und Stuttgart als auch in den jeweiligen Speckgürteln der deutschen Metropolen. Jedoch zeigten sich starke regionale Unterschiede zwischen den einzelnen Städten und ihren Umlandgemeinden.

Während die Nachfrage nach Eigentumswohnungen in Frankfurt am Main im Februar 2021 mit einem Plus von 1 Prozent nur leicht über dem Vorjahresniveau lag, verzeichneten Berlin 38 Prozent und Hamburg 36 Prozent mehr Kontaktanfragen für Eigentumswohnungen. In den Speckgürteln lag die Spanne zwischen plus 14 Prozent in Frankfurt am Main und plus 70 Prozent in Köln. Bis auf München als Ausnahme verzeichneten die angrenzenden Umlandgemeinden einen stärkeren Nachfragezuwachs als die dazugehörigen Städte. Quelle: www.immobilienscout24.de

Donnerstag, 8. April 2021

Analyse zum Immobilienkauf in Pandemiezeiten

Die Nachfrage nach Eigentumswohnungen und Häusern zum Kauf in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr um ein Drittel gestiegen.

Kaufimmobilien ziehen gleichermaßen in den Stadtkernen wie in den Speckgürteln der deutschen Metropolen stark gestiegenes Interesse auf sich. Eine Stadtflucht zeigt sich nicht.

Vor allem Eigentumswohnungen mit viel Fläche, Balkon oder Garten haben an Attraktivität gewonnen. Quelle: www.immobilienscout24.de

Dienstag, 6. April 2021

Durch Corona steigt die Nachfrage nach Immobilieneigentum

Entgegen landläufiger Vermutungen hat die Corona-Pandemie den Markt für Wohnimmobilien bisher nicht einbrechen lassen. Ganz im Gegenteil: Corona und die allgemeine Marktlage haben zu einem verstärkten Nachfrageschub nach Wohnimmobilien zum Kauf geführt. Im Februar 2021 gingen auf ImmoScout24 33 Prozent mehr Kontaktanfragen für Häuser zum Kauf ein als im Vorjahr. Für Eigentumswohnungen stieg die Nachfrage um 34 Prozent. Damit setzt sich das deutlich verstärkte Interesse der Vormonate an Kaufimmobilien fort. 
Quelle: ImmoScout24

 

Donnerstag, 1. April 2021

Minimal Steigerung bei Mieten und Immobilienpreise

Der Wohnimmobilienmarkt macht im Gegensatz zur Auswertung von vor 14 Tagen eine Rolle rückwärts. Das Angebot geht leicht zurück, während die Mieten und Preise minimal steigen. Die Anzahl der zum Kauf oder zur Miete angebotenen Wohnimmobilien ist in den letzten zwei Wochen nach spürbarem Anstieg wieder leicht zurückgegangen. Der Index der zum Kauf angebotenen Objekte liegt in den beobachteten zehn Städten Berlin, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart mit 82 nun sechs Punkte unter dem Vorwert. Über gesamt Deutschland fällt der Index ebenfalls leicht um vier Punkte auf 92.
Auf dem Mietmarkt wurden zuletzt deutlich mehr Objekte angeboten. Diese Entwicklung ist ebenfalls rückläufig. Der Index in den Großstädten fällt um zehn Punkte auf 121, der Index in Deutschland insgesamt um 14 Punkte auf nun 125.
Die Preise und Mieten sind stabil geblieben. So stehen die Preise in Deutschland insgesamt weiterhin bei rund 2.500 €/m² und in den zehn analysierten Großstädten (s.o.) steigen sie um rund 100 €/m² auf rund 5.800 €/m².
Die Durchschnittsmieten der inserierten Wohnungen reagieren leicht auf die Abnahme des Angebots. Sie sind in den Großstädten um rund 0,20 €/m² gestiegen und liegen bei rund 12,60 €/m². In Deutschland insgesamt sind sie um rund 0,10 €/m² gestiegen und stehen jetzt bei rund 9,00 €/m².
Sprengnetter liest seit Beginn der Corona-Krise 14-tägig die Angebotszahlen des deutschen Wohnimmobilienmarktes aus. Für diese Analyse wurden 1.072.090 Mietobjekte und 718.741 Kaufobjekte betrachtet.Quelle: Konii